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   ArbG Bonn, 14.03.2017 - 6 BV 100/16   

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https://dejure.org/2017,7433
ArbG Bonn, 14.03.2017 - 6 BV 100/16 (https://dejure.org/2017,7433)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 14.03.2017 - 6 BV 100/16 (https://dejure.org/2017,7433)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 14. März 2017 - 6 BV 100/16 (https://dejure.org/2017,7433)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Arbeitgebers auf gerichtliche Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrates zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitgliedes; Aussprache einer außerordentlichen fristlosen Kündigung als Verdachtskündigung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadtwerke haben freie Fahrt für die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Datenmanipulation

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11

    Abmahnung - Anhörung - Arbeitszeitbetrug - Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Bonn, 14.03.2017 - 6 BV 100/16
    Insoweit verweist der Beteiligte zu 2. auf die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 30.03.2012 (10 Sa 2272/11), die die Anforderungen an die Einladung zur Anhörung im Rahmen einer Verdachtskündigung sorgfältig herausgearbeitet habe.

    Nach Ansicht der Kammer scheitert die ordnungsgemäße Anhörung nicht daran, dass der Beteiligte zu 3. im Vorfeld nicht auf das Thema des Gespräches hingewiesen worden ist und ihm insoweit nicht die Gelegenheit gegeben wurde, ein solches Gespräch vorzubereiten, gegebenenfalls eine Vertrauensperson hinzuzuziehen ( vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2012, 10 Sa 2272/11 ).

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus ArbG Bonn, 14.03.2017 - 6 BV 100/16
    In der Regel wird das Interesse des Arbeitgebers nur dann überwiegen, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers im Raume steht und keine Möglichkeit zur Aufklärung durch wenige einschneidende Maßnahmen gegeben ist ( BAG, Urteil vom 21.06.2012, 2 AZR 153/11 ).
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 TaBV 87/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Bonn, 14.03.2017 - 6 BV 100/16
    Eine besondere Drucksituation für den Beteiligten zu 3. Ist nicht erkennbar (vgl zu einer solchen Situation LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2009, 5 TaBV 87/09 ).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus ArbG Bonn, 14.03.2017 - 6 BV 100/16
    Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes mit dem Interesse des Arbeitgebers ist eine Güteabwägung im Einzelfall vorzunehmen um zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Vorrang verdient ( BVerfG vom 09.10.2002, 1 BvR 1611/96 ).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus ArbG Bonn, 14.03.2017 - 6 BV 100/16
    Zu berücksichtigen ist aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkung einer Vertragsverletzung etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihrer wirtschaftlichen Folgen, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf ( BAG, Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09 ).
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus ArbG Bonn, 14.03.2017 - 6 BV 100/16
    Versäumt er dies, kann er sich im Prozess nicht auf den Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers berufen; die hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam ( vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2014, 2 AZR 1037/12 ).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Bonn, 14.03.2017 - 6 BV 100/16
    Um diese Aufklärung willen wird dem Arbeitgeber die Anhörung abverlangt ( BAG, a.a.O.; BAG, Urteil vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11 ).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Bonn, 14.03.2017 - 6 BV 100/16
    Der Verdacht muss darüber hinaus dringend sein, d.h. es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der gekündigte Arbeitnehmer die Straftat oder die Pflichtverletzung begangen hat ( BAG, Urteil vom 10.02.2005, 2 AZR 189/04 ).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus ArbG Bonn, 14.03.2017 - 6 BV 100/16
    Er muss den Betriebsrat über alle Aspekte unterrichten, die ihn zur Kündigung veranlasst haben ( vgl. BAG, Beschluss vom 23. April 2008, 2 ABR 71/07 ).
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